Kölschglas – Grundgesetz | KGG §4

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Man soll dem Schlechten kein gutes Geld hinterherwerfen – und alten Zeiten erst recht nicht hinterhertrauern. Mit „Wat fott es, es fott“ liefert der vierte Paragraph des Kölner Grundgesetzes die ultimative rheinische Aufforderung zum gepflegten Loslassen. Was gestern war, ist vorbei, wichtig ist das Hier und Jetzt. Dieses Glas ist für alle, die nach vorne schauen und lieber auf die nächste frische Runde anstoßen, statt Vergangenem nachzujammern. Perfekt für den Neuanfang, die Einweihungsparty in der neuen Wohnung oder einfach für den klaren Blick nach vorn.

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